2026-04-13 – Zusammenfassende Erklärung zum Bebauungsplan „Interkommunaler Industrie- und Gewerbepark Zollernalb“
Veröffentlicht am 13.04.2026
Ergänzend zum Satzungsbeschluss und Inkrafttreten ist dem Bebauungsplan gemäß § 10a Abs. 1 BauGB eine zusammenfassende Erklärung beizufügen über
- die Art und Weise, wie die Umweltbelange und
- die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und
- über die Gründe, aus denen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.