Die Verbandsversammlung hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 16. Oktober 2024 beschlossen, dass die öffentlichen Bekanntmachungen des Zweckverbandes Interkommunaler Industrie- und Gewerbepark Zollernalb ab dem 1. November 2024 im Internet unter https://iigp-zollernalb.de veröffentlicht werden.
Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, erfolgen die öffentlichen Bekanntmachungen des Zweckverbandes durch Bereitstellung im Internet unter https://iigp-zollernalb.de. Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung.