Der Zweckverband Interkommunale Industrie- und Gewerbepark Zollernalb ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://iigp-zollernalb.de.
- Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. - Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Derzeit noch nicht barrierefrei sind bereitgestellte PDF-Dateien und Bilder. Die Mitarbeiter sind bzw. werden entsprechend geschult. Aufgrund eingeschränkter personeller Kapazitäten und paralleler Aufgaben im laufenden Betrieb erfolgt die Umstellung sukzessive.
Weitere Inhalte in Form von Gebärdesprachenvideos werden zur Zeit erarbeitet und nachgereicht.
Bei Nutzung über ein Smartphone treten kleine Einschränkung in der Bedienung auf. Diese sind rein technisch durch die Art der Smartphones bedingt. - Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 11.04.2025 erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung. Eine Überprüfung wird demnächst beauftragt. - Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Sie auf unseren Seiten dennoch auf Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe: Senden Sie uns unter der E-Mail-Adresse info@iigp-zollernalb.de einen entsprechenden Hinweis mit einer Fehlerbeschreibung. - Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.