Pressemitteilung: IIGP: Das Baurecht ist geschaffen, jetzt kann man endlich richtig durchstarten

Von Volker Bitzer

Freitag, 19. Dezember 2025, 12.13 Uhr. Es ist ein historischer Augenblick für den Zweckverband „Interkommunaler Industrie- und Gewerbepark“ (IIGP) Zollernalb und somit auch für die fünf Mitgliedskommunen Meßstetten (Anteil 50 Prozent), Albstadt (24), Balingen (20), Nusplingen (3) und Obernheim (3): Die Verbandsversammlung fasst einstimmig den Satzungsbeschluss für den IIGP-Bebauungsplan. Der Weg ist damit frei, um jetzt die Vermarktung zu forcieren.

Mit der Schaffung des Baurechts kann man nun endlich durchstarten auf dem Geißbühl, die Bagger werden alsbald anrollen und die Vermarktung – Gespräche mit vielen potentiellen Interessenten laufen selbstredend schon lange parallel nebenher – kann nun endlich in die Vollen gehen. Es ist wie ein selbstgemachtes Weihnachtsgeschenk und dass die Verantwortlichen im Anschluss an die öffentliche Sitzung wenigstens obligat die Sektgläser erklingen ließen, um diesen besonderen Tag ein wenig zu adeln, versteht sich von selbst.

Zuvor hatte der per Video aus Freiburg zugeschaltete Dr. Thomas Baumeister, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und seit Anbeginn juristischer Begleiter des Baurechts-Marathons, noch einmal die jüngsten, formal-notwendigen, aber erfolgreich gemeisterten Schritte erläutert, nach denen nun final ein Knopf an die Verwirklichung des Baurechts geknüpft werden konnte. Und das in einer rekordverdächtigen Zeit von weniger als zwei Jahren für ein Gebiet dieser Größe, wir sprechen immerhin von fast 42 Hektar.

Wie mehrfach berichtet, galt es einen wahren Aufgabenberg an behördlichen Vorschriften zu meistern: Gutachten, Berücksichtigung von Stellungnahmen, Abwägungen, Ausgleichsmaßnahmen, mehrere Auslegungen und noch vielem mehr. Der Verbandsvorsitzende Frank Schroft sprach in der Sitzung deshalb von einem denkwürdigen Tag und einem historischen Beschluss bei der Umwandlung des ehemaligen Kasernengeländes in einen zukunftsweisenden Industrie- und Gewerbepark und somit zum Wohle aller Verbandskommunen. Schließlich: Erst die Rechtssicherheit eines Bebauungsplans markiert für potentielle Interessenten den verlässlichen Rahmen, den dieser moderne Wirtschaftsstandort bietet.

Die entscheidende Kurve genommen hat das IIGP-Gelände auf dem Meßstetter Geißbühl. Die Verbandsversammlung fasste in ihrer öffentlichen Sitzung am 19. Dezember den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan. Im neuen Jahr heißt es nun durchstarten und vermarkten.
Foto: Stadt Meßstetten/Volker Bitzer