2025-07-01 – Satzungsänderung
Veröffentlicht am 1. Juli 2025
Öffentliche Bekanntmachung
Der Zweckverband „Interkommunaler Industrie und Gewerbepark Zollernalb“ hat in der öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung am 01.07.2025 einstimmig die Änderung der Verbandssatzung wie folgt beschlossen:
Artikel I
Satzungsänderung
§ 1 Absatz 3 wird wie folgt neu gefasst:
§ 1
(3) „Der Interkommunale Industrie- und Gewerbepark Zollernalb liegt auf der Gemarkungsfläche der Stadt Meßstetten und umfasst eine Fläche von ca. 51,5 ha. Der Grenzverlauf ergibt sich aus dem als Anlage beiliegenden Lageplan `Verbandsfläche ZV IIGP Zollernalb´ vom 01.07.2025. Der Lageplan ist Teil der Satzung.“
Artikel II
Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.07.2025 in Kraft.
gez. Frank Schroft
Verbandsvorsitzender